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Kann eine Akkreditierungsentscheidung angefochten werden?

Jawohl. Ein Programm ist berechtigt, gegen eine Akkreditierungsentscheidung Berufung einzulegen, wenn es der Ansicht ist, dass während der Standortbesichtigung Fehler bei der Interpretation aufgetreten sind. Das Due-Process-Verfahren 04.02.00 ist in CAMTS Global zu finden. Richtlinien- und Verfahrenshandbuch.  

 

  • Der Studiengang muss innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Akkreditierungsentscheidung schriftlich Beschwerde einlegen. 

  • Der Vorstand prüft den Einspruch und entscheidet, ob ein erneuter Besuch gerechtfertigt ist. Wenn ein erneuter Besuch vor Ort erforderlich ist, wird dieser innerhalb von 60 Tagen nach dem geplant  appellieren. 

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